der VfGH hob mit seinen Erkenntnissen zu § 26 Abs 1 und 1a des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) (VfGH 21.9.2011, G 34/11, G 35/11; siehe Niedermoser, JEV 2012, 6) und zu § 6 des GrEStG (VfGH 27.11.2012, G 77/12) zum wiederholten Male Steuertatbestände auf, deren Bemessungsgrundlagen an die Einheitswerte anknüpfen. Niedermoser stellt in seinem Beitrag die Neuregelungen des GGG durch die Grundbuchsgebührennovelle, die als Reaktion auf das Erkenntnis vom 21.9.2011 vom Gesetzgeber beschlossen wurde, dar und analysiert dabei insbesondere die Bemessung der Eintragungsgebühr und die neuerliche Anknüpfung des § 26a GGG an den dreifachen Einheitswert. Darüber hinaus wird das zur Bemessung der Grunderwerbsteuer ergangene Erkenntnis skizziert.