I. Ausgangssituation
Mit dem zuletzt ergangenen Erkenntnis zur Grundbucheintragungsgebühr hob der VfGH1) zum wiederholten Male Gesetze bzw Gesetzesstellen auf, deren Bemessungsgrundlage an die Einheitswerte anknüpfte. Beginnend mit dem Erkenntnis zur Aufhebung des Grundtatbestandes der Erbschaftssteuer2) und darauf folgend die Aufhebung der Schenkungssteuer3) wurden im Jahr 2011 auch die Bewertungsbestimmungen der Stiftungseingangssteuer4) aufgehoben.