der VfGH hob mit seinem Erkenntnis zur Grundbucheintragungsgebühr (21.9.2011, G 34/11, G 35/11) zum wiederholten Male einen Steuertatbestand auf, dessen Bemessungsgrundlage an die Einheitswerte anknüpft: Beginnend mit dem Erkenntnis zur Aufhebung des Grundtatbestandes der Erbschaftssteuer und darauf folgend die Aufhebung der Schenkungssteuer wurden auch die Bewertungsbestimmungen der Stiftungseingangssteuer aufgehoben. Im Rahmen dieser Entscheidungen wurde nicht das System der Einheitsbewertung an sich in Frage gestellt, sondern die unterlassene Angleichung im Ausmaß der Wertentwicklung, was zu einer Wertdiskrepanz von Einheits- zu Verkehrswerten von 1:4 bis 1:10 geführt hat. Niedermoser analysiert in seinem Beitrag das aktuelle VfGH-Erkenntnis und beschäftigt sich mit den Fragen, welche Steuernormen darüber hinaus verfassungsrechtlich bedenklich erscheinen, weil sie an die Einheitswerte anknüpfen und welche Lösung vom Gesetzgeber zu fordern ist.