Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I, Nr 111/2010) wurde die Besteuerung von Kapitalvermögen neu geordnet. Eine der wesentlichsten Neuerungen betrifft die steuerliche Erfassung von Beteiligungsveräußerungen im außerbetrieblichen Bereich: Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen ("Vermögenszuwächse") unterliegen nunmehr wie Einkünfte aus der Überlassung von Kapital einem Sondersteuersatz iHv 25 % bzw inländische Einkünfte der KESt. Im Rahmen dieses Beitrages sollen die Rahmenbedingungen und Regelungen zum Inkrafttreten der Neuerungen sowie deren Auswirkungen dargestellt werden - basierend darauf ergeben sich auch Optimierungsüberlegungen.