die neue "Vermögenszuwachssteuer" ist zentraler Bestandteil des Budgetbegleitgesetzes 2011 und führt hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung entgeltlicher Übertragungen von Beteiligungen zu einer wesentlichen Änderung. Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen ("Vermögenszuwächse") unterliegen nunmehr wie Einkünfte aus der Überlassung von Kapital einem Sondersteuersatz iHv 25 %. Im Rahmen des Beitrages von Rohn werden die Rahmenbedingungen und Regelungen zum Inkrafttreten der Neuerungen sowie deren Auswirkungen auf Beteiligungsveräußerungen dargestellt.