Die Rechtsordnung Liechtensteins ist außerhalb des Landes nur wenig bekannt. Selbst unter Rechtsvergleichern stellt das liechtensteinische Recht einen wenig erforschten Asteroiden im Planetensystem der Rechtsordnungen dar. Umso weniger kann man erwarten, dass ausländische Praktiker mit dem liechtensteinischen Recht vertraut sind. Und das ist schade, weil es eine Fülle von Gestaltungsalternativen bietet.