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Vermögensplanung - das liechtensteinische Recht als Gestaltungsalternative*)*)Der vorliegende Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser am 10. 3. 2010 bei der Präsentation des Executive Master of Laws (LL.M.) im Gesellschafts-, Stiftungs- und Steuerrecht der Hochschule Liechtenstein in Wien gehalten hat. Die Vortragsform wurde überwiegend beibehalten; der Anmerkungsapparat wurde auf die nötigsten Hinweise beschränkt.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Martin SchauerJEV 2010, 6 Heft 1 v. 1.1.2010

Die Rechtsordnung Liechtensteins ist außerhalb des Landes nur wenig bekannt. Selbst unter Rechtsvergleichern stellt das liechtensteinische Recht einen wenig erforschten Asteroiden im Planetensystem der Rechtsordnungen dar. Umso weniger kann man erwarten, dass ausländische Praktiker mit dem liechtensteinischen Recht vertraut sind. Und das ist schade, weil es eine Fülle von Gestaltungsalternativen bietet.

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