Beim Planen oder Umsetzen eines letzten Willens stellen sich für einen Erblasser eine Fülle von Fragen, die in verschiedenster Weise gelöst werden können. Während das Gesetz dazu oftmals sehr klare Worte findet, ist die Umsetzung durch den Erblasser aus den verschiedensten Gründen dann nicht immer im Sinne des Gesetzes - oder aber auch nicht in seinem eigenen Sinn, wenn er unnötige Fehler gemacht hat.