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Rechnungslegungsanspruch des Erben

RechtsprechungDr. Daphne BeigJEV 2007/2JEV 2007, 28 Heft 1 v. 1.1.2007

Art XLII Abs 1 EGZPO

Durch die Verschweigung oder Verheimlichung von Nachlassvermögen sind die Erben unmittelbar in ihren Rechten beeinträchtigt. Jeder Erbe kann daher - auch für sich allein - sein Recht auf Vermögensangabe durchsetzen.

OGH 29. 11. 2006, 7 Ob 147/06b

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