Die Vermarktung von Übertragungsrechten ist die wichtigste Einnahmequelle für Sportvereine im Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung. Das vielbeachtete Superleague-Urteil des EuGH hat zwar Eckpunkte für die kartellrechtliche Bewertung von Zentralvermarktungsszenarien gesetzt. Es würdigt jedoch, ebenso wie die aktuelle Literatur, wesentliche Veränderungen der Marktstrukturen, die sich in den letzten Jahren durch die „Streaming“-Technik ergeben haben, zu wenig. Zudem finden wesentliche sportökonomische Erkenntnisse in der bisherigen Debatte zu wenig Beachtung. Die nachfolgenden Überlegungen wollen diese Aspekte in die kartellverbotliche Analyse (Art 101 AEUV; §§ 1 f KartG) von Zentralvermarktungsfällen im Fußballsport integrieren.

