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Sicherstellung nach § 1170b ABGB: Bankgarantie mit Effektivklausel, Berechnung der Dreimonatsfrist

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2021, 382 Heft 6 v. 25.6.2021

§ 1170b ABGB

Eine Bankgarantie mit Effektivklausel ist zwar nicht jedenfalls als Sicherungsmittel iS des § 1170b ABGB ungeeignet, jedoch dann, wenn ihre Inanspruchnahme durch den Werkunternehmer durch ein für ihren Abruf aufgestelltes Erfordernis ungebührlich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.

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