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Abgrenzung von Mangelschaden und Mangelfolgeschaden

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2021, 180 Heft 3 v. 15.3.2021

§ 933a ABGB

Der Ersatz von sogenannten Mangelfolgeschäden, also weiteren Schäden, die durch die mangelhafte Leistung des Übergebers entstanden sind, ist von dem in § 933a Abs 2 S 1 ABGB festgelegten Grundsatz des Verbesserungsvorrangs vor dem Geldersatz nicht umfasst.

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