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Teilungshindernis der Unzeit wegen Rechtsstreits über das Eigentumsrecht, der nach Streitanhängigkeit des Teilungsprozesses eingeleitet wird

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2021, 179 Heft 3 v. 15.3.2021

§ 830 ABGB

Das Teilungshindernis der Unzeit kann auch vorliegen, wenn der Teilungsbeklagte nach Streitanhängigkeit des Teilungsprozesses den Teilungskläger auf Herausgabe dessen Miteigentumsanteils und/oder auf Einwilligung in die Einverleibung des Miteigentumsrechts klagt und das allenfalls stattgebende Urteil dem Teilungsanspruch die Grundlage entzieht.

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