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Dreijährige Verjährungsfrist für Bereicherungsansprüche eines Klienten wegen überhöhter Rechtsanwaltshonorare (Judikaturänderung)

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 578 Heft 8 v. 15.8.2020

§ 1486 Z 6 ABGB

Bereicherungsansprüche eines Klienten wegen überhöhter Rechtsanwaltshonorare unterliegen in analoger Anwendung des § 1486 Z 6 ABGB der dreijährigen Verjährung (Abweichung von 1 Ob 632/90).

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