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Nationalsozialistische Propagandawirkung von (einzelnen) Äußerungen

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Ass. Mag. Johannes KrammlJBl 2020, 341 Heft 5 v. 15.5.2020

§ 3g VerbotsG

Neben Einzelhandlungen, die schon für sich als typische Betätigung iS des Nationalsozialismus zu erkennen sind, können auch Handlungskomplexe den Tatbestand verwirklichen, selbst wenn die einzelnen Teilakte des betreffenden Gesamtverhaltens – isoliert betrachtet – nicht als typisch nationalsozialistisch zu beurteilen wären.

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