§ 3g VerbotsG
Neben Einzelhandlungen, die schon für sich als typische Betätigung iS des Nationalsozialismus zu erkennen sind, können auch Handlungskomplexe den Tatbestand verwirklichen, selbst wenn die einzelnen Teilakte des betreffenden Gesamtverhaltens – isoliert betrachtet – nicht als typisch nationalsozialistisch zu beurteilen wären.