§ 110 Abs 2 IO, § 228 ZPO, § 224 Abs 1 BAO
Das Prüfungsverfahren iS der §§ 102 ff IO schließt nicht aus, dass der Insolvenzverwalter unter besonderen Umständen ein rechtliches Interesse (§ 228 ZPO) an der Feststellung haben kann, dass eine angemeldete Forderung keine Insolvenzforderung ist.