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Deliktische Haftung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Miteigentümern für Verschulden des Hausbesorgers

RechtsprechungOrdentliche Gerichtea. Univ.-Prof. Dr. Ulfried TerlitzaJBl 2020, 260 Heft 4 v. 15.4.2020

§ 18 WEG, § 1313a ABGB

Gegenüber den Miteigentümern haftet die Eigentümergemeinschaft für Verletzungen ihrer Wegesicherungspflichten durch den Hausbesorger (hier: unzureichende Streuung am Parkplatz der Wohnanlage) nur deliktisch.

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