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Haftung für reine Vermögensschäden durch Demonstration

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 48 Heft 1 v. 15.1.2020

§ 1295 Abs 2 ABGB, § 2 VersammlungsG

Auch das Grundrecht des Versammlungsrechts steht nicht schrankenlos zu. Im Fall vorsätzlicher Schadenszu-

fügung kann der bewusste Missbrauch des Versammlungsrechts eine sittenwidrige Schädigung auch dann begründen, wenn kein absolutes Recht verletzt wird („Demonstrationsschadenersatz“).

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