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Dreijährige Verjährungsfrist für Bereicherungsansprüche wegen der Leistung von Versicherungsprämien ohne vertragliche Grundlage

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 51 Heft 1 v. 15.1.2020

§ 1480 ABGB, § 12 Abs 1 VersVG

Bereicherungsansprüche wegen der Leistung von Versicherungsprämien ohne vertragliche Grundlage unterliegen zwar nicht § 12 Abs 1 VersVG, aber der analogen Anwendung des § 1480 ABGB und damit der dreijährigen Verjährungsfrist. Die Entscheidung 7 Ob 191/03v kann nicht aufrechterhalten werden.

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