§ 1480 ABGB, § 12 Abs 1 VersVG
Bereicherungsansprüche wegen der Leistung von Versicherungsprämien ohne vertragliche Grundlage unterliegen zwar nicht § 12 Abs 1 VersVG, aber der analogen Anwendung des § 1480 ABGB und damit der dreijährigen Verjährungsfrist. Die Entscheidung 7 Ob 191/03v kann nicht aufrechterhalten werden.