vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Belastung der Pflichtteilszuwendung – Zugleich ein Beitrag zur Erweiterung der Testierfreiheit durch das ErbRÄG 2015

AufsätzeDr. Marie-Therese HartliebJBl 2020, 815 Heft 12 v. 15.12.2020

Letztwillige Zuwendungen oder Schenkungen unter Lebenden sind seit dem ErbRÄG 2015 auch dann zur Pflichtteilsdeckung geeignet, wenn ihnen Bedingungen oder Belastungen anhaften, die ihrer Verwertung entgegenstehen (§ 762 ABGB). Die dadurch hervorgerufene Minderung des Nutzens ist bei der Bewertung der Zuwendung oder Schenkung zu berücksichtigen. Häufig führen solche Bedingungen oder Belastungen aber dazu, dass der zugewendete Vermögenswert dem Pflichtteilsberechtigten verteilt über mehrere Jahre zukommt. Dies wirft die Frage auf, wie sich § 762 ABGB zum ebenso neu eingeführten § 766 ABGB verhält, nach dem der letztwillig Verfügende den Pflichtteil über maximal fünf Jahre stunden kann. Ob und wie sich die Anordnung dieser Höchstfrist auf bedingte oder belastete und daher zeitlich gestreckte Zuwendungen auswirkt, ist Gegenstand der folgenden Ausführungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte