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Anhängigmachen einer negativen Feststellungsklage über das Nichtbestehen einer Haftung nach der Brüssel Ia-VO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2020, 795 Heft 11 v. 15.11.2020

Art 7 Nr 2, Art 29 Abs 1, Art 32 Abs 1 lit a Brüssel Ia-VO, Art 8 Abs 1 EuZVO 2007

Beim Handlungsort als Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit bei der negativen Feststellungsklage wird darauf abgestellt, wo der Begehungsort der beanstandeten und relevanten Handlung liegt (hier: negative Feststellungsklage über das Nichtbestehen einer Haftung).

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