§ 231 ABGB
Der Steuergesetzgeber wollte mit der Einführung des Familienbonus Plus die steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltslast zur Gänze in das Steuerrecht verlagern. Diese gesetzgeberische Intention ist auch hinsichtlich volljähriger Unterhaltsberechtigter zu akzeptieren. Bei der Bemessung deren Unterhalts ist der Familienbonus Plus daher ebenfalls nicht zu berücksichtigen.