Das parlamentarische Verfahren zur Genehmigung des Budgets 2020 (Bundesfinanzgesetz 2020) inmitten einer sich rasant anbahnenden Wirtschaftskrise rückte einige Rechtsfragen ins Rampenlicht, die bislang in der haushaltsrechtlichen Literatur und Rsp kaum problematisiert wurden. Der vorliegende Beitrag, der auf einem während des parlamentarischen Verfahrens erstatteten Rechtsgutachten aufbaut,1) soll drei dieser Fragen gewidmet sein: Erstens, wie ist mit einem BFG-Entwurf umzugehen, der nach Vorlage an das Parlament durch die Wirklichkeit „überholt“ wird? Zweitens, wie genau müssen Einnahmen (Einzahlungen) und Ausgaben (Mittelverwendungen) in Zeiten schwer prognostizierbarer wirtschaftlicher Entwicklungen in einem BFG abgebildet werden? Drittens, wie präzise müssen im Lichte der verfassungsrechtlichen Haushaltsgrundsätze Mittelverwendungsüberschreitungsermächtigungen formuliert werden?