Die Verspätungsschäden bei Beförderung durch Eisenbahnen und Luftfahrzeuge werden sowohl durch internationale Abkommen, durch VO der Europäischen Union als auch durch die nationalen Rechtsordnungen geregelt. Problematisch sind nicht nur die Differenzen zwischen den internationalen Regelungen, sondern auch die mangelnde Abstimmung zwischen den Regelungsebenen. Überdies stößt die Lösung des Ersatzes von Verspätungsschäden bei Massenbeförderungen auf grundsätzliche Fragen der Zurechnungsbegrenzung, die in allen Regelungsebenen relevant sind und bisher nicht erörtert wurden.