§ 5 VerG, § 7 VerG, § 228 ZPO
Die Fassung eines Beschlusses durch ein unzuständiges Vereinsorgan bewirkt die Nichtigkeit des Beschlusses (hier: Beschluss des Präsidiums zur Absetzung des Klägers in seiner Funktion als Mitglied des Leitungsorgans). Bei der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vereinsbeschlusses gemäß § 7 S 1 VerG 2002 kann nicht vom Erfordernis eines Feststellungsinteresses gemäß § 228 ZPO abgesehen werden.