§ 2 FamZeitbG, § 34 Abs 1 RAO
Für einen selbständigen Rechtsanwalt ist der Anspruch auf Familienzeitbonus weder daran gebunden, dass er für die Dauer des Anspruchszeitraums von der Liste der Rechtsanwälte gestrichen ist, noch steht diesem Anspruch der Umstand des Weiterbestehens der Gruppenkrankenversicherung im Anspruchszeitraum entgegen.