§ 10 Abs 4 WEG 2002, § 14 ZPO
Die in § 10 Abs 4 WEG 2002 normierte Verpflichtung des Miteigentumsanteile übernehmenden Miteigentümers, dem übertragenden Miteigentümer ein angemessenes Entgelt zu entrichten, ist als Zug-um-Zug-Verpflichtung zu qualifizieren.