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Übertragung von Miteigentumsanteilen gemäß § 10 Abs 4 WEG: Zug-um-Zug-Verpflichtung, Klagebegehren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2018, 520 Heft 8 v. 1.8.2018

§ 10 Abs 4 WEG 2002, § 14 ZPO

Die in § 10 Abs 4 WEG 2002 normierte Verpflichtung des Miteigentumsanteile übernehmenden Miteigentümers, dem übertragenden Miteigentümer ein angemessenes Entgelt zu entrichten, ist als Zug-um-Zug-Verpflichtung zu qualifizieren.

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