§ 1394 ABGB, § 1431 ABGB
Der Zessionar ist für den bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsanspruch des (geschäftsunfähigen) Zessus auch im Fall einer Inkassozession passiv legitimiert. Die Frage der Passivlegitimation für den Rückforderungsanspruch des Zessus kann bei der Inkassozession