Die sonstige, also die personale – wirtschaftliche, berufliche und soziale – Selbstverwaltung ist in Österreich in ihren wesentlichen Grundprinzipien verfassungsrechtlich geregelt. Damit sind Diskussionen um Veränderungen im System dieser funktionalen Selbstverwaltung immer auch zu einem guten Stück verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Diskussionen, wie die letzten Jahrzehnte nachdrücklich gezeigt haben. Ausgehend von einem Rückblick auf die Entstehung des „Kammerverfassungsrechts“ nimmt der Beitrag diese Diskussion anhand zentraler Knotenpunkte – Bestandsgarantie, Pflichtmitgliedschaft, Finanzierung – im Lichte der Lehren Karl Korineks zu Selbstverwaltung und Gewaltenteilung auf.