§ 36 Abs 3 StPO, § 36 Abs 4 StPO, § 37 Abs 1 StPO
Nicht gemäß § 37 Abs 1 StPO konnexe, jedoch dennoch gleichzeitig (iS von einmalig) angeklagte Taten mehrerer Personen haben nicht Gegenstand eines gemeinsam geführten Hauptverfahrens zu sein, vielmehr sind die Verfahren diesfalls zu trennen.