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Verfallsersatzforderung nach § 20 Abs 3 StGB: keine Geldstrafe iS des § 58 Z 2 IO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2018, 194 Heft 3 v. 1.3.2018

§ 58 IO, § 20 Abs 3 StGB

Der (Wertersatz-)Verfall nach § 20 StGB ist keine Geldstrafe iS des § 58 Z 2 IO, weil es sich um eine rein vermögensrechtliche Anordnung ohne strafähnlichen Charakter handelt.

Seite 194


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