§ 58 IO, § 20 Abs 3 StGB
Der (Wertersatz-)Verfall nach § 20 StGB ist keine Geldstrafe iS des § 58 Z 2 IO, weil es sich um eine rein vermögensrechtliche Anordnung ohne strafähnlichen Charakter handelt.
Seite 194
§ 58 IO, § 20 Abs 3 StGB
Der (Wertersatz-)Verfall nach § 20 StGB ist keine Geldstrafe iS des § 58 Z 2 IO, weil es sich um eine rein vermögensrechtliche Anordnung ohne strafähnlichen Charakter handelt.
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