§ 879 Abs 3 ABGB, § 1489 ABGB, § 6 Abs 1 Z 9 KSchG, § 6 Abs 3 KSchG
Die formularmäßige Verkürzung der Schadenersatzfrist (§ 1489 ABGB) zulasten eines Verbrauchers ist nach § 6 Abs 1 Z 9 KSchG nicht zulässig; und zwar auch dann, wenn der Inhalt des Schadenersatzanspruchs selbst gar nicht tangiert wird. Schon die Verkürzung der Frist schmälert nämlich die Rechtsposition des Verbrauchers.