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Reassumieren, formlose Beendigung des Rechtsmittelverfahrens bei Tod des Angeklagten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2017, 756 Heft 11 v. 1.11.2017

§ 352 StPO, § 353 StPO, § 354 StPO

Stirbt der Angeklagte während des Rechtsmittelverfahrens, wird das (erstinstanzliche) Urteil – sofern noch nicht (Teil-)Rechtskraft eingetreten ist – gegenstandslos, das Verfahren wird insoweit formlos beendet.

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