§ 111 Abs 1 StGB, § 6 Abs 1 MedienG
Gewährt Art 10 EMRK nach gesicherter Rechtsprechung des EGMR zwar dem kritischen Werturteil im Besonderen in der politischen Auseinandersetzung eine sehr weitreichende Privilegierung, so wird damit keineswegs eine schrankenlose Meinungs- und Kritikfreiheit eingeräumt