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Befristete oder unbefristete Schenkungsanrechnung: Wer ist pflichtteilsberechtigt iS der §§ 782‚ 783 ABGB nF?

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Gabriel KoglerJBl 2016, 220 Heft 4 v. 1.4.2016

Nach dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 werden Schenkungen an Nicht-Pflichtteilsberechtigte bei Ausmessung der Pflichtteile nur hinzugerechnet, wenn diese innerhalb der letzten beiden Jahre vor dem Tod des Verstorbenen gemacht wurden. Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte sind hingegen unbefristet hinzu- und anzurechnen. Ähnlich wie nach altem Recht ist aber unklar, nach welchen Kriterien die Frage zu beantworten ist, ob eine Schenkung an einen (Nicht-)Pflichtteilsberechtigten vorliegt. Der folgende Beitrag geht dieser Frage nach.

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