Aus aktuellem Anlass werden derzeit Implikationen der Insolvenz eines Bundeslandes diskutiert. Dabei wird insbesondere vertreten, dem Land sei trotz Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen ein massefreies Vermögen zu überlassen, damit es seine Funktionen erfüllen kann. Der vorliegende Beitrag legt dar, warum dieser Ansatz verfehlt ist und zeigt, dass vielmehr auch in der Insolvenz eines Bundeslandes das gesamte Vermögen des Schuldners in die Insolvenzmasse fällt. Das geltende Insolvenzrecht stellt dabei ohnedies sicher, dass das Land seinen vom öffentlichen Recht vorgegebenen Pflichten entsprechen kann.