Heinrich Klang war nicht nur der Begründer des nach ihm benannten ABGB-Kommentars, sondern vor und nach der NS-Zeit Herausgeber der Juristischen Blätter. Der Beitrag erinnert an das beeindruckende wissenschaftliche Oeuvre dieses Richters und Rechtswissenschafters, aber auch an die brisanten Lebensumstände, in denen sich die Tragödien der ersten Hälfte des Zwanzigsten Jahrhunderts spiegeln.