Mit 01.01.2015 ist das Steiermärkische Gemeindestrukturreformgesetz in Kraft getreten, das die Gemeindeneugliederung in der Steiermark regelt. Diesem Gesetz ist eine lange Vorbereitungszeit vorangegangen. Der folgende Beitrag will grundlegende verfassungsgesetzliche Überlegungen zu dieser Reform nachzeichnen. Im Vordergrund stehen deshalb nicht die VfGH-Erkenntnisse des Jahres 2015, mit denen die 44 Beschwerden gegen das Steiermärkische Gemeindestrukturreformgesetz zurückgewiesen oder abgewiesen wurden, sondern die strategischen Überlegungen, die der Gesetzgeber bis zum Erlass des Steiermärkischen Gemeindestrukturreformgesetzes anstellen sollte. Landesregierung und Landtag haben ein bestimmtes Leitbild aufgestellt und Leitlinien, sogenannte Zusammenlegungskriterien, entwickelt.1)