Die inhaltliche Ausgestaltung des „Besonderen Rückgriffs“ gemäß § 933b ABGB ist nicht erst seit In-Kraft-Treten der Norm Gegenstand einer wissenschaftlichen Kontroverse. Im Zentrum dieser Debatte stand und steht die Frage, ob der sogenannte Händlerregress dem Gläubiger einen Ersatzanspruch für sämtliche durch die eigene Gewährleistungspflicht verursachte Aufwendungen gewährt bzw ob ein solcher Aufwandersatzanspruch auf Grund der Vorgaben der Verbrauchsgüterkauf-RL unionsrechtlich geboten ist. Aktuelle Entwicklungen in der Judikatur des EuGH geben in diesem Zusammenhang Anlass zu einer erneuten Untersuchung bislang vertretener Ansichten. Der vorliegende Beitrag unterzieht daher die bisher vorgetragenen Lösungsvorschläge einer kritischen Betrachtung und hinterfragt vor diesem neuen Hintergrund die Richtlinienkonformität des österreichischen Rechtsbestandes im Hinblick auf das Rückgriffsrecht.