Die erste Auflage des Handbuchs zum Sachverständigenrecht im Jahr 2006 entstand vor dem Hintergrund, dass zwar einerseits dem Sachverständigen in der (verwaltungs)verfahrensrechtlichen Praxis eine überragende Rolle zukommt, es aber andererseits an einer umfassenden wissenschaftlichen Aufarbeitung seiner Rechtsstellung,