Art 1 EuGVVO 2002, Art 7 EuGVVO 2002, Art 26 EuGVVO 2002
Macht der Kläger hinsichtlich der Erfüllung von Anleihebedingungen einen Erfüllungsanspruch aus dem Zahlungsversprechen des beklagten Staats als Anleiheschuldner geltend, betrifft die Emission der Anleihen (Inhaberschuldverschreibungen) keinen Akt iure imperii. Es liegt daher eine Zivil- und Handelssache iS des Art 1 EuGVVO 2012 vor.