vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unwirksamkeit der Vereinbarung, kein Schlichtungsverfahren gemäß § 8 VerG 2002 durchzuführen und auf den Einwand der Unzulässigkeit des Rechtswegs zu verzichten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2016, 662 Heft 10 v. 1.10.2016

§ 8 VerG 2002, § 42 JN

Die Unzulässigkeit des Rechtswegs ist nicht heilbar und unterliegt auch nicht der Disposition der Parteien. Es unterliegt somit nicht der Parteidisposition, ob ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wird. Das widerspräche dem mit § 8 Abs 1 VerG angestrebten Zweck der Gerichtsentlastung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!