Für jeden, der Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der GewO zu lösen hat, ist der Griff zum Großkommentar der GewO von Hermann Grabler, Harald Stolzlechner und Harald Wendl geradezu zwingend. Auch in den Entscheidungen der Höchstgerichte ist es immer wieder der „Grabler/Stolzlechner/Wendl“, auf den exemplarisch für die in der Literatur vertretene Meinung verwiesen wird. Dieses Autorenteam hat sich nun der Mühe unterzogen, einen „kleineren“ und „jüngeren“ Bruder herauszugeben (wobei, wie noch darzustellen sein wird, dieser Satz sehr bewusst gewählt wurde). Wie schon – oder vielleicht noch mehr als – beim Großkommentar sollte es Ziel der Bearbeitung sein, die zum Teil komplizierten Gewerberechtsvorschriften für den Gebrauch in der Praxis verständlich zu machen. Dieser Praxisbezug ist dem Kurzkommentar bestens gelungen. Auf dem Boden fundierter Kenntnis der Materie werden die relevanten Erläuterungen und Hinweise – systematisch geordnet – knapp und präzise gegeben.