VwGG § 25a Abs 4
§ 25a Abs 4 VwGG erfasst mit der in Z 1 genannten Verhängung einer Freiheitsstrafe lediglich die Androhung einer primären Freiheitsstrafe, nicht aber die einer Ersatzfreiheitsstrafe.
VwGH, 24.09.2014, Ra 2014/03/0014
VwGG § 25a Abs 4
§ 25a Abs 4 VwGG erfasst mit der in Z 1 genannten Verhängung einer Freiheitsstrafe lediglich die Androhung einer primären Freiheitsstrafe, nicht aber die einer Ersatzfreiheitsstrafe.
VwGH, 24.09.2014, Ra 2014/03/0014