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Steininger, Marlene: Reproduktionsmedizin und Abstammungsrecht. Fortpflanzung und Elternschaft als Rechtsgeschäft?

LiteraturErwin BernatJBl 2015, 67 Heft 1 v. 1.1.2015

Jedes Kind hat einen Vater und eine Mutter – das sind biologische Tatsachen. Diese biologischen Tatsachen sind freilich durch die Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (muF) ins Wanken geraten. Bedienen sich Wunscheltern eines Samenspenders, einer Eizellspenderin oder einer Leihmutter, um sich den bislang unerfüllt gebliebenen Kinderwunsch zu erfüllen, entsteht die heikle Frage, wen das Gesetz als Vater und Mutter des so entstandenen Kindes in rechtliche Verantwortung nehmen soll. Bis zum Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG, BGBl 275/1992) war diese Frage in der österreichischen Lehre mehr als umstritten (vgl Bernat, Rechtsfragen medizinisch assistierter Zeugung [1989]). Doch hat auch dieses Gesetz nicht alle im Kontext der Fortpflanzungsmedizin auftauchenden Rechtsfragen einer allseits zufriedenstellenden Lösung zugeführt. Mehr noch: Das FMedG hat Zweifelsfragen entstehen lassen, die es vor der Verabschiedung dieses Gesetzes noch gar nicht gab, und sowohl aus der Sicht des Verfassungsrechts als auch aus der Sicht der Rechtsethik wird diskutiert, ob denn diverse Basiswertungen, die dem FMedG zu Grunde liegen, auf Dauer Bestand haben können (siehe zuletzt VfGH G 16/2013 ua = RdM 2014/77 [Kopetzki] und BGBl I 4/2014: Das im FMedG verankerte Verbot der Samenspende zugunsten eines lesbischen Paares ist verfassungswidrig).

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