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Doppelzuständigkeit und Doppelbestrafung im StVG*)*)Für zahlreiche Diskussionen und hilfreiche Anregungen danke ich Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch, Mag. Martin Lenzbauer, MMag. Josef Müllner, Univ.-Prof. Dr. Magdalena Pöschl sowie insbesondere Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin.

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Christoph AltmannJBl 2014, 775 Heft 12 v. 1.12.2014

Der Anstaltsleiter bestraft das Fehlverhalten von Gefangenen. Bei bezirksgerichtlich strafbaren Handlungen überlagert sich seine Zuständigkeit mit jener der Strafverfolgungsbehörden. Der Beitrag untersucht, ob die geltende Rechtslage mit Art 94 Abs 1 B-VG und Art 4 7. ZPEMRK vereinbar ist.

Deskriptoren: Besonderes Gewaltverhältnis, criminal charge, Disziplinarrecht, ne bis in idem, Parallelzuständigkeit, Strafvollzug, Trennungsgrundsatz.

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