Vorbehalte gegen eine uneingeschränkte Selbstbestimmung öffentlicher Universitäten sind aktuell wieder im Rahmen kontroversieller Debatten um die Zulässigkeit universitätsautonomer Studienbeiträge aufgetaucht. Zwar hat der VfGH inzwischen festgestellt, dass nicht einmal der Bundesgesetzgeber die öffentlichen Universitäten dahingehend ermächtigen könnte, autonom über den Bestand einer Beitragspflicht ihrer Studierenden zu entscheiden; eine umfassende Aufarbeitung der verfassungsrechtlichen Grenzen universitärer Autonomie ist bislang aber noch nicht unternommen worden. Insofern versteht sich die vorliegende Untersuchung nicht nur als kritische Stellungnahme zum prominenten Einzelfall universitätsautonomer Studienbeiträge, sondern versucht auch darüber hinaus Klarheit über die Grenzen universitärer Autonomie zu schaffen.