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Verfassungsrechtliche Grenzen universitärer Autonomie*)*)Die vorliegende Untersuchung basiert auf Überlegungen, die ich ursprünglich im Rahmen meiner Diplomarbeit angestellt und inzwischen weiterentwickelt habe. Die im Titel gleichlautende Diplomarbeit wurde von Univ.-Prof. Dr. Magdalena Pöschl begutachtet und im Jänner 2014 am Institut für Öffentliches Recht an der Universität Graz als Abschlussarbeit angenommen. Für die ehrliche Kritik und viele wichtige Anregungen möchte ich mich bei Univ.-Prof. Dr. Pöschl an dieser Stelle nochmals herzlich bedanken. Dort, wo ich noch immer anderer Meinung bin, habe ich versucht, meine Standpunkte klarer zu fassen. Besonderer Dank gilt auch Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr, nicht nur für die mentale Unterstützung, sondern auch für sein Verständnis hinsichtlich der vielen Zeit, die ich letztlich für die Fertigstellung dieser Abhandlung benötigt habe.

AufsätzeWiss. MA Mag. Matthias ZußnerJBl 2014, 750 Heft 12 v. 1.12.2014

Vorbehalte gegen eine uneingeschränkte Selbstbestimmung öffentlicher Universitäten sind aktuell wieder im Rahmen kontroversieller Debatten um die Zulässigkeit universitätsautonomer Studienbeiträge aufgetaucht. Zwar hat der VfGH inzwischen festgestellt, dass nicht einmal der Bundesgesetzgeber die öffentlichen Universitäten dahingehend ermächtigen könnte, autonom über den Bestand einer Beitragspflicht ihrer Studierenden zu entscheiden; eine umfassende Aufarbeitung der verfassungsrechtlichen Grenzen universitärer Autonomie ist bislang aber noch nicht unternommen worden. Insofern versteht sich die vorliegende Untersuchung nicht nur als kritische Stellungnahme zum prominenten Einzelfall universitätsautonomer Studienbeiträge, sondern versucht auch darüber hinaus Klarheit über die Grenzen universitärer Autonomie zu schaffen.

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