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"Es muß sich etwas verändern, damit alles so bleibt, wie es ist."*)*)Giuseppe Tommasi di Lampedusa.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Georg WilhelmJBl 2013, 341 Heft 6 v. 15.6.2013

Die Rechtsfolge der schuldhaften Irreführung (Naturalrestitution) ist jüngst unter Beschuss geraten, indem der Verbotszweck intuitiv und falsch konzipiert, der ewig wahre hingegen "nicht einmal ignoriert" wurde. Der Beitrag leitet diesen aus dem respektiven Spezial-Tatbestand der culpa in contrahendo ab.

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