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Keine Kostenerstattung durch Gebietskrankenkasse für physikalische Behandlungen in einem privaten Sporttherapieinstitut

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 740 Heft 11 v. 15.11.2013

§§ 133, 135 Abs 1 ASVG

§ 49 Abs 2 ÄrzteG:

Die Aufzählung derjenigen medizinischen Dienste in § 135 Abs 1 ASVG, die der ärztlichen Hilfe gleichgestellt sind, ist abschließend gemeint. Gesundheitsleitungen von Vertretern anderer Gesundheitsberufe können daher keine Krankenbehandlungen iS des § 133 ASVG darstellen und somit nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Die Auflistung in

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