§ 9 Abs 2, § 110 Abs 4 KO/IO
§ 1497 ABGB:
Die Frist des § 110 Abs 4 KO (nunmehr IO), auf die § 9 Abs 2 KO (nunmehr IO) Bezug nimmt, ist eine verfahrensrechtliche Frist. Daher ist zur Wahrung dieser Frist die Postaufgabe am letzten Tag ausreichend.
§ 9 Abs 2, § 110 Abs 4 KO/IO
§ 1497 ABGB:
Die Frist des § 110 Abs 4 KO (nunmehr IO), auf die § 9 Abs 2 KO (nunmehr IO) Bezug nimmt, ist eine verfahrensrechtliche Frist. Daher ist zur Wahrung dieser Frist die Postaufgabe am letzten Tag ausreichend.