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Klagefrist des § 110 Abs 4 iVm § 9 Abs 2 KO/IO: Absendung am letzten Tag fristwahrend

RechtsprechungOrdentliche GerichteAss.-Prof. Dr. Andreas GeroldingerJBl 2013, 736 Heft 11 v. 15.11.2013

§ 9 Abs 2, § 110 Abs 4 KO/IO

§ 1497 ABGB:

Die Frist des § 110 Abs 4 KO (nunmehr IO), auf die § 9 Abs 2 KO (nunmehr IO) Bezug nimmt, ist eine verfahrensrechtliche Frist. Daher ist zur Wahrung dieser Frist die Postaufgabe am letzten Tag ausreichend.

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